Fußball-WM 2018 „Public Viewing“ wieder genehmigt

Wie hier zur Fußball WM 2014 wird es in Deutschland auch 2018 wieder erlaubt sein, . AFP PHOTO / CLEMENS BILAN / AFP PHOTO / CLEMENS BILAN

Kabinett beschließt Ausnahmeregeln vom Lärmschutz

Die öffentliche Übertragung der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland kann auch in diesem Sommer wieder über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen. Die fußball-Fans können die WM-Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss dazu heute eine vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu Fußball-Welt- und -Europameisterschaften einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt. Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung im konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden.“

Quick Facts zum Public Viewing während der Fußball WM 2018

Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den ersten Nachtstunden übertragen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

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Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.

Quelle: Presse Bundesumweltministerium

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  • Nils Römeling

    Nils Römeling, seit 2006 aktiv, hat sich als Autor und Betreiber mehrerer angesehener Fußballwebseiten etabliert. Diese Plattformen bieten umfassende Berichterstattung über diverse Aspekte des Fußballs – von der deutschen Nationalmannschaft über die Bundesliga bis hin zu internationalen Begegnungen und dem Frauenfußball. Er hatte das Privileg, bedeutende Fußballereignisse wie die Weltmeisterschaften 2010, 2014 und 2022 sowie die Europameisterschaften 2016 und 2021 live zu erleben und darüber zu berichten. In seiner Freizeit unterstützt er leidenschaftlich den FC Augsburg und besucht regelmäßig Spiele im Stadion.

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