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Paris Saint-Germain wurde von einem Arbeitsgericht in Paris zu einer Zahlung von rund 60 Millionen Euro an Kylian Mbappé verurteilt. Diese Summe umfasst ausstehende Prämien und Gehälter sowie nicht genommene Urlaubstage. Die Entscheidung ist Teil eines langjährigen Rechtsstreits zwischen dem Klub und dem Stürmer, der mittlerweile zu Real Madrid gewechselt ist.

Zahlung von 60 Millionen Euro an Mbappé bestätigt
Das Pariser Arbeitsgericht stellte fest, dass PSG seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem französischen Nationalspieler nachkommen muss. Dabei handelt es sich um finanzielle Ansprüche, die im Rahmen des bis 2024 laufenden Vertrags von Mbappé entstanden sind. Die Summe von 60 Millionen Euro setzt sich aus verschiedenen offenen Posten zusammen, die im Gespräch zwischen Mbappé und dem Verein auftreten.
Umwandlung der Verträge abgelehnt
Mbappés Anwälte hatten außerdem beantragt, seine befristeten Verträge in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Dieses Gesuch wurde jedoch abgelehnt. Auf dieser Grundlage hatte der Offensivstar Forderungen in Höhe von 263 Millionen Euro gegen PSG erhoben. Das Gericht wies die Forderungen des Ex-Spielers zurück, während auch die Gegenforderungen des Klubs in Höhe von 440 Millionen Euro nicht rechtzeitig überwiesen wurden.
Reaktion der Anwälte von Mbappé
Die Rechtsvertreter von Kylian Mbappé zeigen sich nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts zufrieden. In einer Mitteilung erklärten sie, dass das Urteil die Gültigkeit von eingegangenen Verpflichtungen im Fußball bestätigt. „Auch in der Profifußballbranche gilt das Arbeitsrecht für alle“, so die Anwälte. Die Position von Mbappé wird somit sowohl rechtlich als auch moralisch gestärkt.
Juristische Auseinandersetzung zwischen Mbappé und PSG
Die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem nationalen Star und dem Meister von 2022 laufen bereits seit mehreren Jahren. Mbappé, der PSG im Juni 2024 nach intensiven Verhandlungen verlassen hat, bleibt ein umstrittenes Thema im französischen Fußball. Die Anwälte von PSG behielten sich vor, eine Berufung gegen das Urteil einzulegen, äußerten sich zu einem möglichen Verfahren jedoch zunächst nicht.