Bundesverfassungsgericht: Polizeikosten bei Hochrisikospielen zulässig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Bundesländer die Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Profifußball den Veranstaltern in Rechnung stellen dürfen. Damit endet ein zehn Jahre währender Streit um diese Gebührenregelung. Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats, erklärte: „Die wirtschaftlichen Nutznießer der Polizeieinsätze sollen einen angemessenen Anteil der Mehrkosten tragen. Das ist verfassungsrechtlich legitim.“

Bundesverfassungsgericht: Polizeikosten bei Hochrisikospielen zulässig (Foto Depositphotos.com)
Bundesverfassungsgericht: Polizeikosten bei Hochrisikospielen zulässig (Foto Depositphotos.com)

Bereits 2015 hatte das Land Bremen nach dem Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV der Deutschen Fußball Liga (DFL) eine Rechnung in Höhe von 425.000 Euro für die Polizeikosten gestellt. Nach mehreren gerichtlichen Niederlagen zog die DFL vor das Bundesverfassungsgericht. Dort wurde das Verfahren im April 2024 eröffnet, nun fiel das Urteil zugunsten der Länder.

Der Konflikt um die Gebührenpflicht

Die Diskussion um die Gebührenpflicht begann vor fast einem Jahrzehnt und führte zu hitzigen Debatten. Die DFL argumentierte, dass die öffentliche Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei und daher aus Steuermitteln finanziert werden müsse. Doch die Gerichte, zuletzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wiesen diese Sichtweise zurück.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer stellte der DFL in den vergangenen Jahren knapp zwei Millionen Euro in Rechnung. Ein Teilbetrag wurde direkt von Werder Bremen übernommen, der Rest gestundet. Mäurer sieht sich durch das jüngste Urteil bestätigt und rechnet mit weiteren Bundesländern, die diesem Modell folgen werden. Kandidaten wie Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben bereits Interesse signalisiert.

Einheitliche Regelung gefordert

Trotz regionaler Unterschiede drängen viele Verantwortliche auf eine bundesweit einheitliche Lösung. Ulrich Mäurer schlug daher einen jährlichen DFL-Fonds vor, der 20 bis 30 Millionen Euro umfassen könnte. Diese Summe entspricht den geschätzten Kosten für die rund 50 Hochrisikospiele pro Saison in der Bundesliga und 2. Liga, bei denen jeweils bis zu 1500 Polizeibeamte im Einsatz sind.

Hans-Joachim Watzke, Vorsitzender des DFL-Aufsichtsrats, lehnte jedoch eine Solidarregelung ab, bei der auch Vereine aus Bundesländern ohne Gebührenpflicht einzahlen müssten. Er sieht die Verantwortung bei den einzelnen Landesregierungen.

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Europäische Perspektive und Wettbewerbsfragen

In anderen europäischen Ländern wie Italien und Frankreich ist die Beteiligung der Klubs an Polizeikosten bereits gängige Praxis. Dennoch sorgt die Entscheidung in Deutschland für Kontroversen, da eine uneinheitliche Anwendung der Gebührenpflicht als Wettbewerbsverzerrung angesehen werden könnte. Watzke relativierte jedoch: „Wettbewerbsverzerrung gibt es in vielerlei Formen, von Sponsorenverträgen bis zu regional unterschiedlichen Steuerhebesätzen.“

FAQ’s

Was sind Hochrisikospiele im Fußball?

Hochrisikospiele sind Partien, bei denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch rivalisierende Fangruppen besteht. Dazu zählen insbesondere Derbys und Spiele mit bekannten Konfliktpotenzialen zwischen den Anhängern. Bei solchen Begegnungen sind meist deutlich mehr Polizeikräfte im Einsatz.

Wer trägt zukünftig die Polizeikosten?

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können die Bundesländer die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen den Veranstaltern, also der DFL oder den Vereinen, in Rechnung stellen. Eine bundesweite Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft.

Könnten die zusätzlichen Kosten die Ticketpreise erhöhen?

Das ist möglich. Sollte die DFL die Kosten an die Vereine weitergeben, könnten diese wiederum höhere Ticketpreise oder zusätzliche Gebühren einführen, um die finanzielle Belastung auszugleichen. Allerdings gibt es hierzu noch keine verbindlichen Aussagen.