Bundesverfassungsgericht: Polizeikosten bei Hochrisikospielen zulässig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Bundesländer die Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Profifußball den Veranstaltern in Rechnung stellen dürfen. Damit endet ein zehn Jahre währender Streit um diese Gebührenregelung. Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats, erklärte: „Die wirtschaftlichen Nutznießer der Polizeieinsätze sollen einen angemessenen Anteil der Mehrkosten tragen. Das ist verfassungsrechtlich legitim.“ Bereits 2015 …