Sommermärchen-Prozess: Entscheidung in Sicht – Zwanziger vor möglicher Einigung mit Justiz

Die Affäre um die dubiosen Geldflüsse im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 geht in die Schlussphase. Zwar ist das Verfahren gegen Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger noch nicht offiziell beendet, doch ein baldiger juristischer Abschluss außerhalb des Gerichtssaals scheint greifbar.

Franz Beckenbauer im Jahr 2006 (Foto Depositphotos)
Franz Beckenbauer
im Jahr 2006 (Foto Depositphotos)

Einigung in Sicht – Prozess gegen Zwanziger könnte bald enden

Trotz mehr als einjähriger Verhandlung ließ das Landgericht Frankfurt/Main das Verfahren gegen Zwanziger am Donnerstag noch nicht ruhen. Zwar hatte die Kammer eine Einstellung gegen eine Geldbuße von 5000 Euro vorgeschlagen, doch die Staatsanwaltschaft lehnte ab. Stattdessen brachte Richterin Eva-Marie Distler eine höhere Summe ins Spiel – 10.000 Euro, „des Friedens Willen“.

Staatsanwalt Jesco Kümmel zeigte sich offen für Verhandlungen mit der Verteidigung und kündigte Gespräche mit Zwanzigers Anwalt an. Beide Seiten wollen sich kurzfristig abstimmen, eine Einigung scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Dennoch wurde vorsorglich ein neuer Verhandlungstermin für den 14. April angesetzt.

6,7 Millionen Euro: Der Weg des Geldes bleibt belastend

Im Zentrum des Verfahrens steht eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom Organisationskomitee der WM über die FIFA an den damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus floss. Diese Summe soll laut Gericht eine Schmiergeldzahlung an Mitglieder der FIFA-Finanzkommission rund um Mohamed bin Hammam gewesen sein, um den Zuschuss des Weltverbands für die WM 2006 in Höhe von 170 Millionen Euro zu sichern.

Der Deal wurde später beim DFB als Betriebsausgabe für eine nie stattgefundene WM-Gala verbucht – ein klassisches Scheingeschäft, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft sprach ursprünglich von Steuerhinterziehung in Höhe von 13,7 Millionen Euro. Inzwischen wurde diese Summe auf mindestens 2,7 Millionen Euro reduziert.

DFB kämpft vor dem Finanzgericht – mögliche Folgen für den Verband

Die steuerlichen Folgen dieses Finanzmanövers treffen den DFB hart. Die Gemeinnützigkeit wurde rückwirkend aberkannt, rund 22 Millionen Euro mussten nachgezahlt werden. Der Verband strebt nun eine Rückerstattung vor dem Finanzgericht Kassel an. Zur Absicherung wurde zudem eine Klage gegen Zwanziger eingereicht – eine Maßnahme, die neue rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen könnte.

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Staatsanwalt Kümmel macht deutlich, dass der DFB sich nicht aus der Verantwortung ziehen kann. Sollte das Verfahren gegen Zwanziger eingestellt werden, ist ein separates Bußgeldverfahren gegen den Verband geplant, um ein entsprechendes Urteil zu erwirken.

Prozess mit Signalwirkung – aber ohne finale Aufklärung?

Ob der Sommermärchen-Prozess je alle offenen Fragen klären kann, bleibt zweifelhaft. Doch das juristische Ringen könnte bald zumindest formell beendet sein – und mit Zwanziger ein weiterer Ex-Funktionär ohne Urteil vom Platz gehen. Offen bleibt, wie viel Aufarbeitung und Konsequenz tatsächlich aus einem der größten Skandale des deutschen Fußballs folgen wird.