Nach fünf Jahren: Verfahren gegen Boateng eingestellt
Die Staatsanwaltschaft München I hat das Ermittlungsverfahren gegen Jérôme Boateng nach über fünf Jahren beendet. Der ehemalige Nationalspieler und Weltmeister von 2014 muss sich damit nicht mehr wegen Körperverletzung, Nötigung oder Verleumdung verantworten. Eine Anklage wird es nicht geben – der Tatnachweis konnte nicht erbracht werden. Keine Beweise für ein Strafverfahren Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft …
