Das Bundeskartellamt hat nach jahrelanger Prüfung entschieden: Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball ist zulässig. Allerdings muss die Bundesliga sie künftig konsequent und ohne unbegründete Ausnahmen anwenden. Die Behörde gibt der Liga konkrete Vorgaben für eine rechtssichere Umsetzung.

Stand: 12. August 2026, 10:55 Uhr
Kartellamt sieht keine grundlegenden Bedenken
Nach Abschluss des seit 2018 laufenden Verfahrens bestätigte das Bundeskartellamt seine vorläufige Position: Die seit 1998 geltende Regel schränkt zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb ein, kann aber mit dem Ziel der Vereinsprägung und Mitgliederbeteiligung gerechtfertigt werden. Behördenpräsident Andreas Mundt erklärte, es gebe deshalb keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Regelung und kein öffentliches Interesse an einer vollständigen Öffnung für Investoren.
Allerdings stellte das Kartellamt Bedingungen: Die Regel muss konsequent und ohne sachlich unbegründete Unterschiede angewendet werden. Damit rückt die Frage nach den bisherigen Ausnahmeklubs wie Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sowie Sonderfällen wie RB Leipzig und Hannover 96 in den Fokus.
Konkrete Anforderungen für die Bundesliga
Das Kartellamt benannte drei zentrale Handlungsfelder: Erstens muss bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga ein gleichberechtigter Zugang zur Mitgliedschaft und damit zur Mitbestimmung der Fans garantiert sein. Zweitens muss die Liga sicherstellen, dass die 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet wird. Drittens sieht die Behörde bei der geplanten Neuregelung des Bestandsschutzes für bisherige Förderklubs Nachbesserungsbedarf.
Bayer Leverkusen kündigte an, die Einschätzung sorgfältig zu prüfen und weiter auf eine faire Lösung hinzuarbeiten. RB Leipzig reagierte gelassen auf die Feststellungen des Bundeskartellamtes.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Was ist die 50+1-Regel?
Die Regel besagt, dass Mitglieder eines Fußballvereins mindestens 50 Prozent plus eine Stimme halten müssen. Sie soll verhindern, dass externe Investoren die Vereinshoheit übernehmen. Die Regelung ist seit 1998 im deutschen Profifußball verankert.
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Welche Klubs sind von den Ausnahmeregelungen betroffen?
Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg gelten als Förderklubs mit Bestandsschutz. RB Leipzig und Hannover 96 werden als Sonderfälle behandelt. Das Kartellamt fordert nun längerfristig vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Klubs.
Quelle: AFP, Meldung vom 12.08.2026, 10:50 Uhr.
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