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Im Streit um Folarin Balogun gibt der belgische Verband nicht nach. Obwohl die FIFA die Sperre des US-Stürmers aufgehoben hat, kündigte der RBFA weitere Schritte an, falls Balogun am Dienstag im WM-Achtelfinale gegen Gastgeber USA im Spielbericht auftauchen sollte. Auf der FIFA-Webseite ist derzeit keine weitere Info zu finden. Um 2 Uhr wird angepfiffen, d.h. eine Stunde vorher wissen wir, ob Balogun spielen wird.

Der Verband informierte nach eigenen Angaben bereits den US-Verband über diesen Vorstoß. Hintergrund ist die am Montag zurückgewiesene Berufung gegen die Aufhebung der Sperre. Die FIFA wertete den belgischen Antrag als unzulässig, weil Belgien am ursprünglichen Verfahren nicht beteiligt gewesen sei und deshalb auch nicht berechtigt sei, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Belgien will Einsatzrecht anfechten
Die Belgier erklärten am Montag, sie würden die Spielberechtigung Baloguns anfechten, sofern der Angreifer im Aufgebot des Schiedsrichters für das Spiel am Dienstag um 2.00 Uhr bei ARD und MagentaTV steht. Damit, so der RBFA, blieben alle weiteren Schritte offen. Aus Sicht des Verbandes fehlt bis heute jede belastbare Grundlage für die Entscheidung der FIFA.
In einer Mitteilung zeigte sich der RBFA zudem „zutiefst besorgt über den Verlauf der Ereignisse“. Der Verband habe von der FIFA „nicht die geringste Erklärung“ für den Beschluss erhalten und sehe sich deshalb gezwungen, die Einsatzberechtigung des Spielers für die nächste Partie anzufechten.
FIFA hält Balogun für einsatzfähig
Balogun war im Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina beim 2:0 nach einer Roten Karte vom Platz geflogen. Am Sonntag setzte die FIFA die Sperre für den US-Stürmer auf Bewährung aus, womit er für das Achtelfinale einsatzberechtigt ist. Die Berufungskommission stellte zugleich klar, dass ihr Vorsitzender, der Amerikaner Neil Eggleston, an der Entscheidung nicht beteiligt gewesen sei.

Für zusätzliche Brisanz sorgte ein politischer Eingriff: US-Präsident Donald Trump hatte persönlich bei FIFA-Boss Gianni Infantino angerufen und ihn gebeten, die Rote Karte zu überprüfen. Die Entscheidung löste breite Empörung aus, nicht nur bei den Belgiern, die von dem Vorgang unmittelbar betroffen sind.
Vorwurf fehlender Unterlagen
Der RBFA betonte außerdem, bis heute weder eine Begründung für die FIFA-Entscheidung noch die angeforderten Unterlagen erhalten zu haben. Dazu zählten laut belgischer Darstellung eine Kopie des Beschlusses, die Begründung zur Spielberechtigung des Spielers sowie der Schiedsrichterbericht. Aus Sicht des Verbandes stelle das einen Verstoß gegen die FIFA-Regularien dar.
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Die FIFA-Berufungskommission hielt dagegen, Belgien sei im ursprünglichen Verfahren nicht Verfahrensbeteiligter gewesen und daher nicht befugt, Einspruch einzulegen. Damit ist Balogun aus Sicht des Weltverbands für das Duell mit den USA spielberechtigt, während der belgische Verband den Rechtsstreit nicht beenden will.